90/05/0015•Verwaltungsgerichtshof 90/05/0015
90/05/0015Supremo Tribunal Administrativo26 de jun. de 1990
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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