Verwaltungsgerichtshof 90/04/0243

90/04/0243Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1991

Abrir fonte

Texto completo

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 74 Abs. 2 GewO 1973 schuldig erkannt und dafür bestraft wurde, einschließlich der Kostenentscheidung im anteilsgemäßen Ausmaß, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.