90/04/0216•Verwaltungsgerichtshof 90/04/0216
90/04/0216Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1991
Spruch und Begründung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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