90/04/0211•Verwaltungsgerichtshof 90/04/0211
90/04/0211Supremo Tribunal Administrativo29 de jan. de 1991
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Schuld-, Straf- und Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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