90/04/0209•Verwaltungsgerichtshof 90/04/0209
90/04/0209Supremo Tribunal Administrativo26 de fev. de 1991
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.300,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.710,-- jeweils zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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