90/04/0030•Verwaltungsgerichtshof 90/04/0030
90/04/0030Supremo Tribunal Administrativo28 de jan. de 1992
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Jede der Beschwerdeführerinnen hat der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft Aufwendungen in der Höhe von je S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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