90/04/0001•Verwaltungsgerichtshof 90/04/0001
90/04/0001Supremo Tribunal Administrativo19 de jun. de 1990
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Abspruches über die Abweisung der Berufung und die Bestätigung des erstbehördlichen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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