90/03/0261•Verwaltungsgerichtshof 90/03/0261
90/03/0261Supremo Tribunal Administrativo13 de mar. de 1991
Ende Vertretungsbefugnis Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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