90/03/0233•Verwaltungsgerichtshof 90/03/0233
90/03/0233Supremo Tribunal Administrativo3 de jul. de 1991
Intimation Zurechnung von Bescheiden sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Zurechnung von Organhandlungen Überschreiten der Geschwindigkeit Behördenorganisation
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.782,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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