90/03/0123•Verwaltungsgerichtshof 90/03/0123
90/03/0123Supremo Tribunal Administrativo19 de set. de 1990
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Überschreiten der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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