90/02/0216•Verwaltungsgerichtshof 90/02/0216
90/02/0216Supremo Tribunal Administrativo19 de jun. de 1991
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren hinsichtlich der Stempelgebühren wird abgewiesen.
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