90/02/0204•Verwaltungsgerichtshof 90/02/0204
90/02/0204Supremo Tribunal Administrativo15 de mai. de 1991
Alkotest Verweigerung Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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