90/02/0170•Verwaltungsgerichtshof 90/02/0170
90/02/0170Supremo Tribunal Administrativo20 de fev. de 1991
Ablehnung eines Beweismittels Alkotest Verweigerung Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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