90/02/0160•Verwaltungsgerichtshof 90/02/0160
90/02/0160Supremo Tribunal Administrativo19 de jun. de 1991
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Zeugen Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren hinsichtlich der Barauslagen wird abgewiesen.
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