90/01/0236•Verwaltungsgerichtshof 90/01/0236
90/01/0236Supremo Tribunal Administrativo20 de mar. de 1991
Ermessen besondere Rechtsgebiete Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt 9.105 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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