90/01/0043•Verwaltungsgerichtshof 90/01/0043
90/01/0043Supremo Tribunal Administrativo19 de set. de 1990
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Formgebrechen behebbare Amtssprache Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Frist Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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