90/01/0026•Verwaltungsgerichtshof 90/01/0026
90/01/0026Supremo Tribunal Administrativo19 de set. de 1990
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.520,-- und den beiden Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von je S. 1.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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