89/18/0173•Verwaltungsgerichtshof 89/18/0173
89/18/0173Supremo Tribunal Administrativo22 de fev. de 1990
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Überschreiten der Geschwindigkeit Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerin wird abgewiesen.
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