89/17/0123•Verwaltungsgerichtshof 89/17/0123
89/17/0123Supremo Tribunal Administrativo14 de jun. de 1991
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 freie Beweiswürdigung in dubio pro reo
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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