89/15/0058•Verwaltungsgerichtshof 89/15/0058
89/15/0058Supremo Tribunal Administrativo21 de mai. de 1990
Masseverwalter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei Exekution zu ersetzen.
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