89/14/0218•Verwaltungsgerichtshof 89/14/0218
89/14/0218Supremo Tribunal Administrativo7 de ago. de 1992
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.