89/14/0217•Verwaltungsgerichtshof 89/14/0217
89/14/0217Supremo Tribunal Administrativo11 de jun. de 1991
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Säumnisbeschwerde
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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