Verwaltungsgerichtshof 89/14/0083

89/14/0083Supremo Tribunal Administrativo12 de set. de 1989

Abrir fonte

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

Texto completo

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1989

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden insoweit wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben, als sie sich auf die als "Verwaltung" bezeichneten Geschäfte beziehen.

Im übrigen werden die angefochtenen Bescheide wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 21.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.