89/12/0166•Verwaltungsgerichtshof 89/12/0166
89/12/0166Supremo Tribunal Administrativo29 de nov. de 1993
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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