89/11/0198•Verwaltungsgerichtshof 89/11/0198
89/11/0198Supremo Tribunal Administrativo13 de mar. de 1990
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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