89/11/0149•Verwaltungsgerichtshof 89/11/0149
89/11/0149Supremo Tribunal Administrativo20 de fev. de 1990
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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