89/10/0186•Verwaltungsgerichtshof 89/10/0186
89/10/0186Supremo Tribunal Administrativo28 de jan. de 1991
Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform
Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung des Ausspruches über die Strafe und über die Kosten des Strafverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.