89/10/0055•Verwaltungsgerichtshof 89/10/0055
89/10/0055Supremo Tribunal Administrativo9 de jul. de 1990
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Hafenanlage
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren hinsichtlich Stempelgebühren wird abgewiesen.
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