89/10/0051•Verwaltungsgerichtshof 89/10/0051
89/10/0051Supremo Tribunal Administrativo19 de out. de 1992
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 erwarten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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