89/09/0157•Verwaltungsgerichtshof 89/09/0157
89/09/0157Supremo Tribunal Administrativo11 de jul. de 1990
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Allgemein Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wahrscheinlichkeit Sachverhalt Beweiswürdigung Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Verfahrensrecht Verfahrensrecht Berufungsverfahren (siehe auch KOVG §78 Abs1) freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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