89/08/0299•Verwaltungsgerichtshof 89/08/0299
89/08/0299Supremo Tribunal Administrativo19 de jun. de 1990
Entgelt Begriff Prämien
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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