89/08/0214•Verwaltungsgerichtshof 89/08/0214
89/08/0214Supremo Tribunal Administrativo17 de dez. de 1991
Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wirtschaftliche Verhältnisse Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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