89/08/0143•Verwaltungsgerichtshof 89/08/0143
89/08/0143Supremo Tribunal Administrativo22 de mai. de 1990
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag auf Kostenersatz wird abgewiesen.
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