89/07/0160•Verwaltungsgerichtshof 89/07/0160
89/07/0160Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1992
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- und der Mitbeteiligten insgesamt S 9.270,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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