89/07/0141•Verwaltungsgerichtshof 89/07/0141
89/07/0141Supremo Tribunal Administrativo2 de jun. de 1992
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 landwirtschaftlich genutzt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.