89/07/0119•Verwaltungsgerichtshof 89/07/0119
89/07/0119Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1992
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Aufgliederung des Pauschbetrages in mehrere Teilbeträge Nichtausschöpfung des Pauschbetrages
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.100,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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