89/07/0117•Verwaltungsgerichtshof 89/07/0117
89/07/0117Supremo Tribunal Administrativo4 de mai. de 1992
Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverständiger Kollegialorgan Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Rechtsmittelverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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