89/07/0044•Verwaltungsgerichtshof 89/07/0044
89/07/0044Supremo Tribunal Administrativo2 de jun. de 1992
Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Anforderung an ein Gutachten Besondere Rechtsgebiete Diverses Gutachten Auswertung fremder Befunde Gutachten rechtliche Beurteilung Parteiengehör Sachverständigengutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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