89/07/0027•Verwaltungsgerichtshof 89/07/0027
89/07/0027Supremo Tribunal Administrativo2 de jun. de 1992
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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