89/06/0178•Verwaltungsgerichtshof 89/06/0178
89/06/0178Supremo Tribunal Administrativo28 de fev. de 1991
Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 10.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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