89/06/0076•Verwaltungsgerichtshof 89/06/0076
89/06/0076Supremo Tribunal Administrativo26 de set. de 1991
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Innsbruck hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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