89/05/0210•Verwaltungsgerichtshof 89/05/0210
89/05/0210Supremo Tribunal Administrativo26 de jun. de 1990
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Beteiligter Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm eine elektrizitätsrechtliche Baubewilligung und Betriebsbewilligung erteilt wurde, bezüglich der Grundstücke 557/26 bis 32 KG X wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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