89/05/0192•Verwaltungsgerichtshof 89/05/0192
89/05/0192Supremo Tribunal Administrativo15 de mai. de 1990
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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