89/04/0262•Verwaltungsgerichtshof 89/04/0262
89/04/0262Supremo Tribunal Administrativo29 de mai. de 1990
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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