89/04/0243•Verwaltungsgerichtshof 89/04/0243
89/04/0243Supremo Tribunal Administrativo19 de jun. de 1990
sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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