89/04/0239•Verwaltungsgerichtshof 89/04/0239
89/04/0239Supremo Tribunal Administrativo19 de jun. de 1990
Anrufung der obersten Behörde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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