89/04/0219•Verwaltungsgerichtshof 89/04/0219
89/04/0219Supremo Tribunal Administrativo19 de jun. de 1990
Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Gebühren Kosten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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