89/04/0089•Verwaltungsgerichtshof 89/04/0089
89/04/0089Supremo Tribunal Administrativo6 de fev. de 1990
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern N, AC, BC, DF, EF und G-F Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Der Bund hat weiters der P-Großhandelsgesellschaft m.b.H. Aufwendungen in der Höhe von S 9.820,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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