89/03/0302•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0302
89/03/0302Supremo Tribunal Administrativo23 de jan. de 1991
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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