89/03/0297•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0297
89/03/0297Supremo Tribunal Administrativo27 de jun. de 1990
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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